Icons/info
Icons/cross
Icons/error_filled
Icons/cross
Icons/check_outlined
Icons/cross
Icons/lock
Icons/cross

Terms and Conditions

1. Anmeldung und Vertragsabschluss

Der Umfang der Kurse (Ort, Zeit, Dauer, Inhalt und/oder Handlungsfeld) ergibt sich aus den Kursbeschreibungen in der zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Fassung (Aushang, Flyer, Internet). Die Anmeldung zu einem Kurs bzw. Abbonnement ist verbindlich. Eine Abbonement ist grundsätzlich nicht übertragbar.



2. Abonnement

Der Teilnehmer erhält am ersten Tag jeden Monats Guthabenpunkte für Kursstunden (virtuelle Wertmarken) auf sein Online Konto, welche eine Gültigkeit von 2 Monaten haben. Mit diesen kann der Teilnehmer Kurse online buchen (ausgenommen Spezialkurse und Krankenkassen Kurse wie das MamaWorkout und das Lauftraining). Kann der Teilnehmer seinen online gebuchten Kurs nicht wahrnehmen, hat er die Möglichkeit seinen Kurs bis 24 Stunden vorher abzusagen, nur dann erhält er sein Guthabenpunkt zurück. Wird diese Frist nicht eingehalten verfällt der Guthabenpunkt. Wird die Mitgliedschaft nicht 14 Tage vor Ende der Laufzeit gekündigt, verlängert sie sich um die zu Vertragsbeginn gebuchte Laufzeit. Wird die Mitgliedschaft gekündigt verfallen noch vorhandene Guthabenpunkte.

2.1 Basic Abo

5 Guthabenpunkte für Kurse im Monat. Monatsbeitrag: 44 , für Schüler/Studenten: 39 (Kopie des Schüler/Studentenausweis muss vorgelegt werden). Laufzeit: 3 Monate

2.2 Plus Abo

9 Guthabenpunkte für Kurse im Monat. Monatsbeitrag: 69 , für Schüler/Studenten: 64 (Kopie des Schüler/Studentenausweis muss vorgelegt werden). Laufzeit: 3 Monate

2.3 Pro Abo

Beliebig viele Guthabenpunkte für Kurse im Monat. Monatsbeitrag: 89 , für Schüler/Studenten: 84 (Kopie des Schüler/Studentenausweis muss vorgelegt werden). Laufzeit: 3 Monate. Der Teilnehmer darf sich nur in die Kurse eintragen in denen er auch tatsächlich teilnimmt. Bei wiederholtem (3x während einer 3-Monatsmitgliedschaft) Nichterscheinen zu einem gebuchten Kurs, ist es Fitness[t]raum gestattet den Vertrag fristlos zu kündigen.



3. Zehnerkarte

Der Teilnehmer erhält nach Zahlungseingang 10 Guthabenpunkte für Kursstunden (virtuelle Wertmarken (ausgenommen Spezialkurse wie MamaWorkout, Lauftraining). Die Zehnerkarte hat eine Gültigkeit von 6 Monaten. Der Umfang der Kurse (Ort, Zeit, Dauer, Inhalt und/oder Handlungsfeld) ergibt sich aus den Kursbeschreibungen in der zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Fassung Kursstunden sollten 24 Stunden vor Beginn storniert werden. Ist das nicht der Fall verfällt der Guthabenpunkt.



4. Probewoche

Die Probewoche gilt pro Person an 7 aufeinanderfolgenden Tagen. Der Teilnehmer darf den Fitness[t]raum zu jedem möglichen Kurs besuchen. Dieses Angebot gilt nur für Neukunden.



5. Mindestalter

Mitglied kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bei Personen, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben (Minderjährige ab 16 Jahre), bedürfen der schriftlichen Einwilligung der/des Erziehungsberechtigten. Ausschließlich die im Mitgliedsvertrag als Nutzungsberechtigter festgehaltene Person kann die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte aus diesem Vertrag wahrnehmen.

6. Haftung

Fitness[t]raum Frickenhausen haftet gegenüber dem Abonnenten uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Im Falle der fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten durch Fitness{t}raum Frickenhausen oder einer seiner Erfüllungsgehilfen haftet Fitness{t}raum Frickenhausen für die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden, außer die Pflichtverletzung erfolgt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Für sonstige Schäden haftet Fitness{t}raum Frickenhausen, wenn diese auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

Ist der/die Abonnent/inn Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist die Haftung von Fitness{t}raum Frickenhausen beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde in dem betreffenden Verhältnis in einem Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses an Fitness{t}raum Frickenhausen gezahlt hat, im Falle der fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten durch Fitness{t}raum Frickenhausen haftet Fitness{t}raum Frickenhausen für die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden bis zur Höhe des vertraglichen Entgeltes. Dies gilt nicht im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf die Fitness{t}raum Frickenhausen keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von Fitness{t}raum Frickenhausen nicht hätten vermieden werden können. Jedem Mitglied wird empfohlen, sich gegen etwaige Unfälle selbst zu versichern.



7. Datenspeicherung

Die Unterzeichner erklären ihr Einverständnis aller personenbezogenen Daten, die für die Verwaltung der Kurse und die Abrechnung der Kursgebühren erforderliche ist. Diese Daten sind ausschließlich für interne Bearbeitungszwecke von Bedeutung und werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Teilnehmer/-innen sind mit der Speicherung der erhaltenen Daten für weiterführende Informationen einverstanden.



8. Pflichten der Mitglieder

Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Abonnenten sind dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Durch schuldhaftes Unterlassen entstandene Mehrkosten gehen zu Lasten des Abonnenten.



9. Sporttauglichkeit / Gesundheit

Der Unterzeichner ist für seinen gesundheitlichen Zustand sowie für seine körperliche Belastung selbst verantwortlich. Die Benutzung der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Mitarbeiter des Studios stehen dem Mitglied beratend und unterstützend zur Seite.

Der Teilnehmer versichert, dass ihm keine Umstände bekannt sind, die eine Kursteilnahme ausschließen könnten (u.a. Schwangerschaft, Herzschrittmacher). Im Zweifelsfall ist der Teilnehmer angehalten, vor der Kursteilnahme seinen zuständigen Arzt zu konsultieren. Alle Fragen zum derzeitigen und bisherigen Gesundheitszustand sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eventuelle Änderungen des Gesundheitszustandes sind dem zuständigen Kursleiter vom Fitness[t]raum Frickenhausen unaufgefordert mitzuteilen, ebenso plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen vor und während der Kursteilnahme.



10. Kündigung

Das Studio ist berechtigt, das Abonnement bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich fristlos zu kündigen. Als ein wichtiger Grund gilt insbesondere die schwerwiegende oder wiederholte Störung des Hausfriedens (z.B. durch Belästigung oder sonstige Beeinträchtigung anderer Mitglieder oder Mitarbeiter des Studios, eine schwerwiegende oder wiederholte Verletzung der Hausordnung und/oder das wiederholte Nichtzahlen des fälligen Beitrags. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch das Studio steht dem Sportstudio ein pauschaler Schadenersatz in Höhe von 75 % der bis zum regulären Ablauf des Vertrages / bis zur nächstmöglichen ordentlichen Kündigungsmöglichkeit zu zahlenden Mitgliedsbeiträge zu. Dem Abonnenten steht es frei, dem Studio nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Wird das Abonnement nicht 14 Tage vor Ende der Laufzeit gekündigt, verlängert sie sich um die zu Vertragsbeginn gebuchte Laufzeit.

Abonnements können außerordentlich von Teilnehmer(inne)n mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende aus wichtigem Grund gekündigt werden. Der Abonnenten hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn a) eine dauerhafte Erkrankung des Abonnenten vorliegt, die bei Vertragsschluss nicht bekannt war und dazu führt, dass das Mitglied am Training nicht teilnehmen kann. Die Krankheit muss durch ärztliches Attest nachweisbar sein; b) beim Eintritt einer Schwangerschaft, wenn noch keine Kenntnis bei Vertragsabschluss vorlag. Ein Nachweis ist zu erbringen; c) bei Einberufung in die Bundeswehr, wenn der Abonnenten bei Vertragsschluss noch keine Kenntnis von seiner bevorstehenden Einberufung hatte. Ein Nachweis ist zu erbringen; d) bei einem Wohnungswechsel ab einem Anfahrtsweg ab 16 km. Dies ist mittels einer Anmeldung am neuen Wohnort oder Abmeldung vom alten Wohnort nachzuweisen.

Kündigungen aus wichtigem Grund müssen schriftlich an den Fitness[t]raum Frickenhausen, Maybachstraße 5 in 72636 Frickenhausen, erfolgen. Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Eingangsdatum beim Fitness[t]raum Frickenhausen.



11. Stornierung / Rücktritt / Stilllegung

Bei Anmeldungen gilt das 14-tägige Rücktrittsrecht und das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen laut § 355 BGB.

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist.

(3) Im Falle des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurück zu gewähren. Bestimmt das Gesetz eine Höchstfrist für die Rückgewähr, so beginnt diese für den Unternehmer mit dem Zugang und für den Verbraucher mit der Abgabe der Widerrufserklärung. Ein Verbraucher wahrt diese Frist durch die rechtzeitige Absendung der Waren. Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren.

Stornierungen müssen schriftlich an Fitness[t]raum Frickenhausen, Maybachstraße 5 in 72636 Frickenhausen erfolgen. Bei vorübergehender Verhinderung länger als 4 Wochen (z. B. Schwangerschaft, Auslandsaufenthalt, Erkrankung) kann die Teilnahme nach vorheriger und rechtzeitiger, jedenfalls aber unverzüglicher Absprache für den belegten Zeitraum ausgesetzt werden. Die Laufzeit des Teilnehmervertrags verlängert sich dementsprechend.



12. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Mahnkosten

12.1 Zahlungsbedingungen

Der mit der Anmeldung vereinbarte Beitrag gilt, sofern der Beitrag durch das Studio im Lastschriftverfahren eingezogen werden kann. Die Lastschrift erfolgt jeweils zum Monatsbeginn. Sofern keine Einzugsermächtigung des Mitglieds vorliegt, erhöht sich der Beitrag um monatlich 7,00 . Liegt keine Einzugsermächtigung vor, ist der monatliche Beitrag monatlich jeweils im Voraus bis zum 3. Werktag eines Monats in bar oder durch Überweisung zu zahlen.

Das Studio hat das Recht, jederzeit die Beiträge mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen einseitig anzupassen. Bei einer Beitragserhöhung steht dem Abonnenten ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

10.2 Vergünstigungen

Vergünstigungen sind auf den hierfür geltenden Kurszeitraum beschränkt und weder für zurückliegende noch künftige Zeiträume anwendbar. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass nach Verlängerung der Kurslaufzeit der monatliche Beitrag an die dann jeweils gültige Kursgebührenhöhe angepasst wird.

10.3 Zahlungsverzug, Mahnkosten

Die Pflicht zur Beitrags- und Gebührenzahlung bleibt auch dann bestehen, wenn der/die Abonnent/in die Leistungen nicht in Anspruch nimmt, aus Gründen die sie/er selbst zu vertreten hat. Gerät das Mitglied mit den von ihm zu erbringenden Zahlungen in Verzug, ist das Studio berechtigt, je Mahnung eine Kostenpauschale in Höhe von 5,00 in Rechnung zu stellen. Das Recht einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt davon unberührt. Das Mitglied ist berechtigt, dem Studio nachzuweisen, dass durch den Verzug lediglich ein geringerer Schaden entstanden ist.
Durch den/ die Abonnent/in zu vertretende Rücklastschriften werden mit je 10,00 berechnet. Ab der zweiten Rücklastschrift ist das Studio berechtigt, das Einzugsverfahren zu kündigen, den Beitrag auf Barzahlung umzustellen und diesen um 7,00 monatlich zu erhöhen. Auf Antrag des Nutzers wird das Studio einer erneuten Teilnahme am Lastschriftverfahren zustimmen, wenn dem kein berechtigtes Interesse entgegensteht.
Gleicht der/die Abonnent/in trotz Mahnung und entsprechender Ankündigung den Zahlungsrückstand nicht aus, ist das Studio berechtigt, gegenüber dem Abonnent eine Nutzungssperre auszusprechen. Die Verpflichtung zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge bleibt auch während der Nutzungssperre bestehen.
Bei anwaltlicher und gerichtlicher Beibringung der Beträge trägt der Teilnehmer alle hierdurch entstehenden Kosten.

13 Änderungsvorbehalte

Der Fitness[t]raum Frickenhausen ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen vor oder während des Kurses vorzunehmen, soweit sie den Nutzen für den/die Teilnehmer/in nicht wesentlich ändern. Fitness[t]raum Frickenhausen ist ferner berechtigt, den vorgesehenen Kurs im Bedarfsfall durch andere, hinsichtlich des angestrebten Kurszwecks gleich qualifizierte Personen zu ersetzen. Fitness[t]raum behält sich bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. zu geringe Teilnehmerzahl oder Verhinderung des Kursleiters) vor, einen Kurstermin zeitlich zu verlegen oder den gesamten Kurs abzusagen. Bei Absage eines Kurses durch Fitness[t]raum erhält der Teilnehmer seinen Guthabenpunkt wieder auf sein Onlinekonto gutgeschrieben. Sollte ein/e Teilnehmer/in wegen einer Terminverschiebung an einem Kurstermin nicht teilnehmen können, werden dem/r Teilnehmer/in Alternativtermine, soweit möglich, angeboten. Ein Anspruch auf Schadensersatz bzw. den Ersatz entstandener Auslagen entsteht dadurch nicht.


14 Schlussbestimmung

Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Frickenhausen. Änderungen und Ergänzungen der in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch insbesondere für diese Regelung. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch ergänzende Auslegungen nach Möglichkelt durch eine Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahekommt.